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Wer beim
Fahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt wird, der muss in der Regel
seinen Führerschein abgeben, weil die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Es
wird aber auch argumentiert, dass Personen sich ihres bekifften Zustands
durchaus bewusst sind und deshalb vorsichtiger fahren würden. Eine aktuelle
Studie kann diese Annahme jedoch nicht bestätigen. Demnach würden Personen, die
sich unter dem Einfluss von Cannabis noch ans Steuer setzen, generell riskanter
fahren und häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt werden als andere Autofahrer.
Bekannt ist,
dass im akuten Cannabisrausch die Reaktionsgeschwindigkeit und
Koordinationsfähigkeit eingeschränkt sind. Studien haben zeigen können, dass
die Fahrtüchtigkeit besonders in der ersten Stunde nach dem Konsum
eingeschränkt ist. Aber auch nach Abklingen der Wirkung ist nicht
ausgeschlossen, dass es noch zu Beeinträchtigungen kommt. Es ist daher
naheliegend anzunehmen, dass die Unfallgefahr steigt, wenn Personen sich unter
dem Einfluss von Cannabis ans Steuer setzen, ähnlich wie beim Fahren unter
Alkohol. In experimentellen Untersuchungen habe sich hingegen gezeigt, dass
sich Person im bekifften Zustand durchaus bewusst darüber sind, nicht voll fahrtüchtig
zu sein und daher vorsichtiger fahren würden.
Isabelle
Richer und Jacques Bergeron von der Universität Montréal in Kanada wollten
herausfinden, wie sich Personen, die angeben, auch unter dem Einfluss von
Cannabis Auto zu fahren, tatsächlich verhalten. Dazu haben sie 83 Männer im
Alter von durchschnittlich 27 Jahren zu einer Untersuchung eingeladen. Zum
einen wurden sie dazu befragt, wie oft sie in den letzten 12 Monaten im
bekifften Zustand, also innerhalb der ersten Stunde nach dem Konsum, sich ans
Steuer gesetzt haben. Zum anderen wurde ein spezieller Fragebogen eingesetzt,
der dazu dient, den typischen Fahrstil der Probanden zu ermitteln.
Zusätzlich
wurden die Testpersonen an einen Fahrsimulator gesetzt. Darin wurden
verschiedene Szenarien simuliert, die aggressives oder draufgängerisches Fahren
provozieren, um zu beobachten, wie sich die Personen verhalten.
Die
Ergebnisse liefern ein eindeutiges Bild: Demnach besteht ein signifikanter
Zusammenhang zwischen dem Fahren unter Cannabiseinfluss und einem riskanten
Fahrstil, der zudem mit einer erhöhten Unfallrate in Verbindung steht. Eine
risikoreiche Fahrweise beinhaltet beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit
zu fahren oder Drängeln durch zu dichtes Auffahren. Beides hängt
erwiesenermaßen mit einer höheren Unfallgefahr zusammen. Der Zusammenhang
zwischen dem Fahren unter Cannabiseinfluss und einer riskanten Fahrweise ergab
sich sowohl aus den Selbstauskünften per Fragebogen als auch aufgrund der
Ergebnisse am Fahrsimulator. Als Kontrollvariablen wurden das Alter und die
Fahrhäufigkeit dabei berücksichtigt. Das heißt, die Ergebnisse gelten
unabhängig von den beiden genannten Faktoren, die ebenfalls nachweißlich mit
der Unfallgefahr in Zusammenhang stehen.
Interessanterweise
neigten die Testpersonen zwar zu einer riskanten, aber nicht aggressiven
Fahrweise. Ein anderes Auto auf einer Landstraße zu überholen könne
beispielsweise in draufgängerischer Manier vonstatten gehen oder durch dichtes
Auffahren und Schneiden aggressiv motiviert sein, um den anderen
Verkehrsteilnehmer zu maßregeln. Der aggressive Fahrstil sei in besonderer
Weise mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden.
Die
Unterscheidung zwischen einem draufgängerischen und einem aggressiven Fahrstil
habe eine wichtige Bedeutung für die Prävention, argumentieren Richer und
Bergeron in ihrem Forschungsartikel. Denn wer riskant fährt, weil er eine
besondere Lust an der Gefahr empfindet, würde wenig empfänglich sein für
rationale Informationen zu den Unfallrisiken des Fahrens unter Cannabiseinfluss.
Hier müssten emotional aufwühlende Elemente in die Prävention einfließen, um
das Fahrverhalten zu beeinflussen.
Quelle:
Richer, I. & Bergeron, J. (2009). Driving under the influence of
cannabis: Links with dangerous driving, psychological predictors, and accident
involvement. Accident
Analysis and Prevention, 41, 299-307.
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