Mittwoch, 8. Februar 2012
 
  Sie sind hier:  Home arrow Joe´s Drogen-Blog arrow Recht auf Rausch?
Die Bibel
Mittwoch, 08. Februar 2012
Lass leuchten dein Antlitz über dein zerstörtes Heiligtum um deinetwillen, Herr!
Ihr seid aufgebaut auf dem Fundament der Apostel und Propheten - der Schlussstein ist Christus Jesus selbst. Durch ihn wird der ganze Bau zusammengehalten und wächst zu einem heiligen Tempel im Herrn, durch ihn werdet auch ihr mit eingebaut in die Wohnung Gottes im Geist.
Joe Rahn - innovative Dienstleistungen und mehr

 
________________________
Home
Drogen-Infopool
Joe´s Drogen-Blog
Suchtprobleme?
Out of the dark into the light
Zeugnisse der Hoffnung
Bildergalerien
Over in the Gloryland?
Dit und Dat
Augenfisch
Zuschriften, e-mails, Reaktionen
Frag Joe!
Drogenforum
Surftipps
Jesus Christus
Christenlehre
Gästebuch
Suche
Contact me
_______________________
_____________________
Recht auf Rausch? PDF Drucken E-Mail
pid559_rausch

 

 

 

 

Es war eines jener Karlsruher Urteile, die einen empfindlichen Nerv der Gesellschaft trafen: Als das Bundesverfassungsgericht am 28. April 1994, sein «Haschisch-Urteil» bekannt gab, warnten Rechtspolitiker vor falschen Signalen an die Jugend, vor einer Senkung der Hemmschwelle, vor dem «Joint» als Einstieg in die Drogenkarriere. Wenn der Besitz geringer Haschisch-Mengen fortan straflos sein solle, dann könne man auch gleich den Einbruch freigeben, kommentierte sarkastisch der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Der Gelegenheitskiffer mit ein paar Gramm Haschisch in der Tasche sollte nicht gleich mit einem Strafverfahren überzogen werden. Die Verfahren gegen Konsumenten haben seither deutlich nachgelassen.

Die Staatsanwälte in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen lassen Konsumenten mit 6 Gramm Haschisch ungestraft davon kommen, in Rheinland-Pfalz dürfen es 10 Gramm sein, in Schleswig-Holstein bis zu 30 Gramm - wobei auch Anklagen unterhalb der Grenzwerte möglich sind, etwa bei Wiederholungstätern. "Ein Kompromiss ist nicht in Sicht", sagt Körner, Autor eines Kommentars zum Betäubungsmittelrecht. Denn nach wie vor fürchteten Politiker, eine Liberalisierung könne als Cannabis-Freigabe missverstanden werden.

Es ist keineswegs eindeutig, dass das "Haschisch-Urteil" ausschließlich in Richtung Liberalisierung gewirkt hätte.

Vorsichtige Lockerungen sind aber seit dem Urteil dennoch zu verzeichnen. Seit 1996 ist - unter engen Voraussetzungen - der Anbau von wirkstoffarmem Nutzhanf erlaubt. Daraus hat sich eine Palette seltsamer Lebensmittel entwickelt, von Hanfbier bis zu Hanfnudeln. "Es schmeckt abscheulich, hat aber den Reiz des Verbotenen", meint Körner. Die Widersprüche halbherziger Freigaben lassen sich beim Hanfsamen beobachten. Der wird - erlaubterweise - als Vogelfutter verkauft, von den vorgeblichen Tierfreunden aber - verbotenerweise - im heimischen Blumenkübel gezogen. "Seither muss die Polizei auch in Zoo- und Tierhandlungen ermitteln", kommentiert Körner.

hand_rechts Sagt die Bibel etwas über Drogen?

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 22. Januar 2009 )