Es
war eines jener Karlsruher Urteile, die einen empfindlichen Nerv der
Gesellschaft trafen: Als das Bundesverfassungsgericht am 28. April 1994, sein «Haschisch-Urteil» bekannt gab, warnten
Rechtspolitiker vor falschen Signalen an die Jugend, vor einer Senkung
der Hemmschwelle, vor dem «Joint» als Einstieg in die Drogenkarriere.
Wenn der Besitz geringer Haschisch-Mengen fortan straflos sein solle,
dann könne man auch gleich den Einbruch freigeben, kommentierte
sarkastisch der Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Der Gelegenheitskiffer mit ein paar Gramm
Haschisch in der Tasche sollte nicht gleich mit einem Strafverfahren
überzogen werden. Die Verfahren gegen Konsumenten haben seither
deutlich nachgelassen.
Die Staatsanwälte in Bayern, Baden-Württemberg
und Sachsen lassen Konsumenten mit 6 Gramm Haschisch ungestraft davon
kommen, in Rheinland-Pfalz dürfen es 10 Gramm sein, in
Schleswig-Holstein bis zu 30 Gramm - wobei auch Anklagen unterhalb der
Grenzwerte möglich sind, etwa bei Wiederholungstätern. "Ein Kompromiss
ist nicht in Sicht", sagt Körner, Autor eines Kommentars zum
Betäubungsmittelrecht. Denn nach wie vor fürchteten Politiker, eine
Liberalisierung könne als Cannabis-Freigabe missverstanden werden.
Es ist keineswegs eindeutig, dass das "Haschisch-Urteil" ausschließlich in Richtung Liberalisierung gewirkt hätte.
Vorsichtige Lockerungen sind aber seit dem
Urteil dennoch zu verzeichnen. Seit 1996 ist - unter engen
Voraussetzungen - der Anbau von wirkstoffarmem Nutzhanf erlaubt. Daraus
hat sich eine Palette seltsamer Lebensmittel entwickelt, von Hanfbier
bis zu Hanfnudeln. "Es schmeckt abscheulich, hat aber den Reiz des
Verbotenen", meint Körner. Die Widersprüche halbherziger Freigaben
lassen sich beim Hanfsamen beobachten. Der wird - erlaubterweise - als
Vogelfutter verkauft, von den vorgeblichen Tierfreunden aber -
verbotenerweise - im heimischen Blumenkübel gezogen. "Seither muss die
Polizei auch in Zoo- und Tierhandlungen ermitteln", kommentiert Körner.
Sagt die Bibel etwas über Drogen?
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